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NWB Nr. 42 vom Seite 3533 Fach 3b Seite 5539

Einkommensteuerrechtliche Änderungen durch das Flutopfersolidaritätsgesetz

von Dipl.-Ökonomin Reinhild Foitzik, Bochum

Mit dem Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds ”Aufbauhilfe” (Flutopfersolidaritätsgesetz v. , BGBl 2002 I S. 3651) werden die im Rahmen der Steuerreformgesetze beschlossenen Tarifsenkungen zum (Absenkung des Eingangs- und des Höchststeuersatzes mit entsprechender Änderung des Tarifverlaufs sowie Anhebung des Grundfreibetrags) unter Beibehaltung der Tarifstufen 2002 auf den verschoben. Zur Vermeidung sozialer Härten wird auch die Abschmelzung des Haushaltsfreibetrags um ein Jahr verschoben. Außerdem wird der Körperschaftsteuersatz - begrenzt auf den Veranlagungszeitraum 2003 - um 1,5 Prozentpunkte von 25 v. H. auf 26,5 v. H. angehoben. Die dadurch vermiedenen Steuermindereinnahmen und die befristete Anhebung des Körperschaftsteuersatzes dienen der finanziellen Unterstützung der durch die Hochwasserkatastrophe betroffenen Personen sowie der Beseitigung von Schäden und zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen in den betroffenen Gebieten. Dazu ist ein nationaler Solidaritätsfonds ”Aufbauhilfe” als Sondervermögen des Bundes errichtet worden.

In der folgenden Übersicht werden die wesentlichen einkommensteuerrechtlichen...

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