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Einkommensteuerliche Änderungen durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz
Das StMBG (s. o. Rechtsquellen) hat seine endgültige Fassung erst im Vermittlungsverfahren erlangt. Im wesentlichen werden die verschiedensten Steuergesetze aus den unterschiedlichsten Gründen geändert. Der Bezeichnung entsprechend versucht der Gesetzgeber, der mißbräuchlichen Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen entgegenzuwirken, erkannte Lücken zu schließen sowie Ungereimtheiten, die z. T. durch vorhergehende StÄndG entstanden sind, auszuräumen. Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über die Änderungen des EStG und der EStDV gegeben werden. Die Neuregelungen sind - soweit nicht auf abweichende Bestimmungen hingewiesen wird - ab VZ 1994 anzuwenden (§ 52 Abs. 1 EStG n. F.). Auf Regelungen, denen lediglich eine redaktionelle Bedeutung zukommt oder die infolge Ablaufs ihrer Geltungsdauer gestrichen wurden, wird nicht eingegangen.
1. Steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG)
Zu den steuerfreien Einnahmen gehören nach § 3a Nr. 2a EStG die Arbeitslosenbeihilfe und die Arbeitslosenhilfe nach dem SVG. An die Stelle dieser Arbeitslosenhilfe tritt ab die Überbrückungsbeihilfe an arbeitslose ehemalige Wehrdienst- und Zivildienstleistende (§ 86a Abs. 2 SVG, § 51b Abs. 2 ZDG). Diese Bezüge gehören zu den steuerfrei...