FGO § 95

Zweiter Teil: Verfahren

Abschnitt IV: Urteile und andere Entscheidungen

§ 95 Urteil

Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAA-73497