FGO § 75

Zweiter Teil: Verfahren

Abschnitt III: Verfahren im ersten Rechtszug

§ 75 Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen

Den Beteiligten sind, soweit es noch nicht geschehen ist, die Unterlagen der Besteuerung auf Antrag oder, wenn der Inhalt der Klageschrift dazu Anlass gibt, von Amts wegen mitzuteilen.

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ZAAAA-73497