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Bewertung; | Überbestand an Wirtschaftsgebäuden bei Vorhandensein einer Reithalle (§ 41 BewG)
Zur Berechnung eines Zuschlags nach § 41 BewG wegen Überbestands an Wirtschaftsgebäuden bei Vorhandensein einer Reithalle ist für das Bewertungsverfahren (Abschnitt IV.4) vorgesehen, dass für die Ermittlung des Pensionspreises auf Feststellungszeitpunkte nach dem der Wert unter Anwendung eines noch festzulegenden Indexes zunächst auf das Wertniveau zum zurückzuführen und danach mit dem bundeseinheitlichen Index von 340, der einen Mittelwert aus Mietpreisindex und Bauindex darstellt, auf Wertverhältnisse zurückzurechnen ist (vgl. NWB EN-Nr. 562/96). Da der Mietpreis- und Baupreisindex seit 1993 nur minimale Steigerungen erfahren haben, ist gem. eine Fortschreibung des zum maßgebenden Index...