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NWB Nr. 26 vom Seite 1993 Fach 3 Seite 12473

Die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

von Dr. Michael Myßen, Berlin, und Regierungsrätin Astrid Pieper, Mainz

I. Einleitung und Überblick

1. Grundsätzliches zur kapitalgedeckten Altersvorsorge

Zum Ausgleich für die Rentenniveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Gesetzgeber im Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26. 6. 2001 (BGBl 2001 I S. 1310) grundlegende Vorschriften zur steuerlichen Begünstigung von Beiträgen zugunsten einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge geschaffen (vgl. Myßen, NWB F. 3 S. 11645). Darüber hinaus wurden die Rahmenbedingungen für die betriebliche kapitalgedeckte Altersversorgung erheblich verbessert (s. Harder-Buschner, NWB F. 3 S. 12111 und NWB F. 3 S. 12233). In diesem Zusammenhang sei nur auf die Einführung des § 3 Nr. 63 EStG verwiesen. Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 v. (BGBl 2001 I S. 3926) wurden die in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommenen Leistungskürzungen, aber auch die Möglichkeit, ein steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen aufzubauen, auf Besoldungsempfänger und vergleichbare Personengruppen übertragen (Risthaus/Myßen, NWB F. 3 S. 11997).

Die steuerliche Förderung setzt sich aus einer Zulage und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug zusammen. Es können allerdings nur die...BStBl 2002 I S. 526BStBl 2002 I S. 1397

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