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NWB Nr. 17 vom Seite 1225 Fach 3 Seite 12391

Ermittlung des Zeitwerts für im Beitrittsgebiet gelegene bebaute Grundstücke

von Regierungsdirektor Reinhard Stöckel, Erfurt-Mittelhausen

I. BFH-Urteil zur Ermittlung des Zeitwerts von Gebäuden

Gebäude und andere Bauten sind gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 DMBilG mit ihren Wiederherstellungskosten oder Wiederbeschaffungskosten unter Berücksichtigung eines Wertabschlags für die zwischenzeitliche Nutzung, höchstens jedoch mit ihrem Zeitwert anzusetzen. Bei der Ermittlung des Zeitwerts sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 4 DMBilG die bisherige Nutzung der Gebäude und ihr Zurückbleiben hinter dem technischen Fortschritt durch einen Wertabschlag zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung derartiger wertbeeinflussender Umstände (Wertminderung infolge wirtschaftlicher Überalterung) wird auch in der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (WertV) gefordert. Neben diesen Wertabschlägen sind gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 DMBilG auch unterlassene Instandhaltungen (aufgestauter Reparaturbedarf) wertmindernd zu berücksichtigen (, BStBl 2001 II S. 477).

Nach diesen Grundsätzen ist es nicht zu beanstanden, wenn der Zeitwert eines Gebäudes auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens erfolgt (s. auch , BStBl 1994 I S. 599, i. V. mit , BStBl 1995 I S. 14).

II. BMF-Schreiben zur Ermittlung des Zeitwerts von Wohng...

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