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Einkommensteuer; | Grabpflegekosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)
Ein Stpfl. ist mit Grabpflegeaufwendungen nicht ,,belastet'' i.S. von § 33 Abs.1 EStG, wenn ihn der Erblasser als Vermächtnisnehmer eingesetzt hat und die hierdurch eingetretene Vermögensmehrung die Ausgaben für die Grabpflege wertmäßig bei weitem übersteigt (Niedersächsisches FG, rkr. Beschl. v. - III 630/88 V).