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NWB Nr. 39 vom Seite 3223 Fach 3 Seite 12097

Vertragsänderungen bei Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall

Für die stl. Begünstigung von Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistungen mit Sparanteil i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc und dd EStG gilt gemäß Folgendes:

I. Allgemeine Begriffsbestimmungen

1. Begünstigte Versicherungen

1 Beiträge u. a. zu den folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sind Sonderausgaben:

  • Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistungen, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgeübt werden kann (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc EStG) und

  • Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistungen mit Sparanteil, wenn der Vertrag für die Dauer von mindestens 12 Jahren abgeschlossen worden ist und die Voraussetzungen des Mindesttodesfallschutzes erfüllt (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG).

2 Zu den Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall gehören auch:

  • Versicherungen bei Pensions-, Sterbe- und Versorgungskassen,

  • Aussteuer- und Ausbildungsversicherungen sowie Versicherungen gegen Berufs- und Erwerbsunfäh...

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