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Einkommensteuerliche Beurteilung von Zahlungen in das Ausland
Auslandsbeziehungen von Inländern konkretisieren sich nicht nur durch den Bezug von Einnahmen aus dem Ausland, sondern auch in Zahlungen in das Ausland. Soweit diese Aufwendungen durch im Inland zu besteuernde Einkünfte veranlasst sind, ist zu prüfen, ob sie als BA oder als WK abziehbar sind. Dabei sind grds. die Maßstäbe anzulegen, die auch für die Beurteilung entsprechender Zahlungen an inländ. Gläubiger maßgebend sind. Allerdings ist zu beachten, dass der Gesetzgeber den Stpfl. angesichts der für die FinVerw bei Auslandsbeziehungen bestehenden eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten auferlegt hat. Bei deren Nichterfüllung ist die FinVerw berechtigt, den steuerwirksamen Abzug der entsprechenden Aufwendungen zu versagen. Stehen die Aufwendungen mit nach Maßgabe der nationalen Steuergesetze oder von DBA ganz oder teilweise steuerfrei zu belassenden Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang, sind die sich aus § 3c EStG ergebenden Abzugsbeschränkungen zu beachten.
Soweit Aufwendungen nicht als BA oder WK abziehbar sind, können sie bei der Einkommensbesteuerung nur berücksichtigt werden, sofern und soweit dies vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelasse...