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Übertragung des nicht ausgenutzten Verlustabzugs vom Erblasser auf Erben
I. Sachverhalt
Die Klin., eine gemeinnützige Stiftung, ist Alleinerbin der im Streitjahr (1996) verstorbenen H. Zum Nachlass der H gehören Kommanditanteile an einer gewerblich tätigen GmbH & Co. KG. Im Rahmen des die KG betreffenden Feststellungsverfahrens ist u. a. für die Erblasserin H auf den ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden. In ihrer KSt-Erklärung für das Streitjahr machte die Klin. u. a. die steuermindernde Berücksichtigung des für H festgestellten abzugsfähigen Verlustes geltend. Demgegenüber ließ das FA bei der Veranlagung der Klin. den Verlustabzug unberücksichtigt. Der hiergegen gerichteten Klage gab das (EFG 2000 S. 150) statt. Im anschließenden Revisionsverfahren rügte das FA eine Verletzung des § 10d Abs. 2 EStG und beantragte Aufhebung des FG-Urteils.
II. Divergenzanfrage des I. Senats des BFH - beabsichtigte Rechtsprechungsänderung
Obwohl es bislang an einer expliziten gesetzlichen Regelung fehlt, konnte in der Vergangenheit nach st. Rspr. des BFH der Erbe einen in der Person des Erblassers entstandenen Verlust bei seiner eigenen Besteuerung absetzen, soweit der Erblasser den Verlust noch gem. § 10d EStG hätte bei ...BStBl 1972 II S. 621BStBl 1962 III S. 386BStBl 1972 II S. 345BStBl 2000 II S. 622