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NWB Nr. 7 vom Seite 495 Fach 3 Seite 11445

Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Bonusaktien der Deutschen Telekom AG

von Rechtsanwalt Andre M. Fechner (M.R.F.), Sankt Augustin

Im Zuge der Börsengänge der Deutschen Telekom AG hatten Privatanleger erstmals in Deutschland die Möglichkeit, an einem sog. Treueaktien-Programm teilzunehmen. Danach erhielten Privatanleger, die im Rahmen der Erstemission im November 1996 (erster Börsengang) T-Aktien zugeteilt bekamen und diese bis zum ohne Unterbrechung in ihren Depots hielten, einen Anspruch auf Zuteilung von Treue- bzw. Bonusaktien im Verhältnis von je einer zusätzlichen Aktie pro zehn T-Aktien (ein Privatanleger konnte dabei max. 30 Bonusaktien erhalten).

Gleiches gilt für Privatanleger, die im Rahmen des zweiten Börsengangs (Erstnotiz am ) T-Aktien zugeteilt bekamen und diese bis zum hielten. Auch hinsichtlich des dritten Börsengangs (Erstnotiz am ) greift für Privatanleger das Treueaktien-Programm der Deutschen Telekom AG, wenn die aus diesem Börsengang gezeichneten T-Aktien bis zum gehalten werden.

Nachdem die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Gewährung von Bonusaktien der Deutschen Telekom AG lange Zeit umstritten und ungeklärt war, hat sich inzwischen die Finanzverwaltung sowohl zu der Frage einer Besteuerung der Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) als auch zur Frage einer Besteuerung der ggf. erziel...BStBl 1999 I S. 1129

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