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Maklerrecht; | Akquisition von Maklerverträgen
Das Einspannen sog. Laienwerber aus dem Altkundenkreis für die Akquisition von Maklerverträgen betr. die Vermittlung von Mietverträgen ist nicht von vornherein wettbewerbswidrig (so auch BGH GRUR 1981, 655: Laienwerbung für Makleraufträge). Für die Unlauterkeit der Laienwerbung ist auf das Leitbild des Leistungswettbewerbs abzustellen, nach dem der Endabnehmer unter den Angeboten frei wählen kann und seine Möglichkeit, die Waren- und Dienstleistungsangebote allein nach Quantität, Preis und Service sachgerecht vergleichen zu können, nicht eingeschränkt oder beseitigt sein soll (vgl. hierzu OLG Hamburg NJW-RR 1988, 361). Das Ausloben einer Werbeprämie im Werte von 120 DM für die Adressenangabe einer Person, die die Vermietung von Wohnraum beabsichtigt oder hierzu bereit wäre, ist unverhältni...