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NWB Nr. 30 vom Seite 2731 Fach 3 Seite 10839

Abzugsfähigkeit nur des Ertragsanteils von Leibrentenzahlungen als Sonderausgaben oder Werbungskosten verfassungsgemäß

von Richter am BFH Dieter Steinhauff, München

- (BStBl 1998 II S. 339) -

I. Sachverhalt

Der Kl. ist Alleinerbe seines 1990 verstorbenen Vaters (V). V war Gesamtrechtsnachfolger der 1984 verstorbenen Ehefrau (M). Während des aus anderen Gründen eingeleiteten Einspruchsverfahrens erweiterte der Kl. das Rechtsbehelfsbegehren. Die in den angefochtenen ESt-Bescheiden für 1987 und 1988 antragsgemäß mit einem Ertragsanteil von 25 v. H. als Sonderausgaben abgezogenen Leibrentenzahlungen sollten mit einem höheren Betrag als WK bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden.

M hatte 1963 von den bei Vertragsschluß 68 und 57 Jahre alten Schwestern J und F ein Grundstück (mit Pension) erworben. M verpflichtete sich, an die Schwestern bis zu deren Tod eine wertgesicherte Rente zu zahlen, die zunächst je zur Hälfte und beim Tode einer Berechtigten voll an die Überlebende zu leisten war.

M veräußerte das Grundstück im Februar 1982 für 410 000 DM (zzgl. 70 000 DM für Inventar) an den bisherigen Pächter. Der Kaufpreis wurde ab März 1982 mit monatlich 3 000 DM und zum durch eine Restzahlung von 423 100 DM beglichen. M kaufte am zu Lasten des Girokontos, auf welches der Restkaufpreis gutgebracht worden war, verschieden...

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