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NWB Nr. 44 vom Seite 3529 Fach 3 Seite 10621

Ausschüttungsbedingte Gewinnminderungen

von Dieter Grützner, Münster

- Stellungnahme der FinVerw zu § 50c Abs. 11 EStG -

I. Vorbemerkung

Gewinnausschüttungen einer KapGes, die ein Anteilseigner alsbald nach Erwerb der Anteile bezieht, können zu einem unter den Anschaffungskosten liegenden Wert führen, so daß bei Zugehörigkeit der Anteile zu einem BV eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung ( BStBl 1998 II S. 90) in Betracht kommen kann. Im Ergebnis werden dann insoweit die Ausschüttungen unbelastet von Ertragsteuern bezogen. Dieser stl. Effekt läßt sich auch erreichen, wenn die Anteile alsbald nach Ausschüttung aus dem BV mit dem Teilwert in das Privatvermögen überführt oder zu dem tatsächlich geminderten Wert an Dritte veräußert werden. In der Vergangenheit wurde die stl. Berücksichtigung derartiger ausschüttungsbedingter Gewinnminderungen durch § 50c Abs. 1-10 EStG für die Fälle weitgehend eingeschränkt, in denen die Anteile zuvor von einem nicht zur Anrechnung von KSt berechtigten Anteilseigner erworben worden waren.

Ausschüttungsbedingte Gewinnminderungen ergeben sich im übrigen auch unabhängig davon, ob der vom Rechtsvorgänger des Anteilseigners erzielte Veräußerungsgewinn zu besteuern ist oder nicht. Die Berücksichtigung einer ausschüttungsbedingten Gewinnminderung nach E...BGBl 1997 I S. 2590

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