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NWB Nr. 5 vom Seite 263 Fach 3 Seite 10323

Ähnliche Beteiligung im Sinne von § 17 Abs. 1 EStG - Laufende Verluste eines still Beteiligten als Werbungskosten

von Richter am BFH Dieter Steinhauff, München

- (BStBl II S. 724) -

I. Sachverhalt

Der Kläger und Revisionskläger (Kl.) war seit 1983 mit 3 v. H. am Stammkapital von 100 000 DM der S-GmbH beteiligt. Im Juli 1984 beteiligte er sich am Unternehmen der GmbH außerdem als typisch stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 72 418 DM und ab September 1985 mit weiteren 10 000 DM. Der Kl. sollte am Gewinn und Verlust auf der Grundlage der Steuerbilanz mit 20 v. H., höchstens mit 40 000 DM, teilnehmen. 1984 übernahm der Kl. desweiteren eine selbstschuldnerische Bürgschaft über 50 000 DM für Schulden der GmbH. Das Amtsgericht lehnte 1987 die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH ab. Deren Auflösung wurde 1987 im Handelsregister eingetragen. 1988 wurde sie wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen gelöscht. 1989 wurde der Kl. aus der Bürgschaft in Anspruch genommen. Mit den ESt-Erklärungen für die Streitjahre 1986 bis 1990 machte er für 1986 u. a. einen Verlust aus seiner stillen Beteiligung in einer geschätzten Höhe von 40 000 DM, für 1987 wegen des Konkurses der GmbH von weiteren 25 231 DM und für 1988 bis 1990 Schuldzinsen aus der Finanzierung der stillen Bete...

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