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Einkommensteuer; | Einräumung eines entgeltlichen Wohnrechts (§§ 21, 9 EStG)
Erwirbt ein Stpfl. von einer Erbengemeinschaft, an der er nicht beteiligt ist, ein Zweifamilienhaus und räumt er in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang einer an der Erbengemeinschaft beteiligten Person (hier: Großmutter) ein entgeltliches (lediglich schuldrechtliches) Wohnrecht an einer Wohnung in dem Haus ein, so führt das Entgelt für dieses Wohnrecht grds. nicht zu einer Minderung der Anschaffungskosten und zu einer entsprechenden Minderung der abzugsfähigen Schuldzinsen, wenn der gesamte Kaufpreis fremdfinanziert ist (FG Köln, nrkr. Urt. v. - 11 K 395/86, EFG 1989, 627).