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OLG Frankfurt/Main Urteil v. - 8 U 218/17

Gesetze: BGB § 133; BGB § 157; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 3; AEUV Art. 107 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist, dass der Vertrag unter Zugrundelegung des Regelungskonzepts der Parteien eine Lücke aufweist, die geschlossen werden muss, um den Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen.

Fundstelle(n):
AAAAH-16971

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OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 29.03.2019 - 8 U 218/17

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