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NWB Nr. 32 vom Seite 2711 Fach 3 Seite 10151

Ermäßigung der Einkommensteuer bei erbschaftsteuerbelasteten Einkünften nach § 35 EStG

von Michael Wendt, Richter am BFH, München

I. Überschneidungen von Einkommensteuer und Erbschaftsteuer

Nach geltender Rechtslage gibt es Fallgruppen, in denen sich ESt und ErbSt überschneiden. Überschneidungen sind möglich und treten auf, wenn Einkommen i. S. des EStG erst dann anfällt, nachdem es als Vermögenswert schon zuvor im Zeitpunkt des Erbfalls bzw. der Schenkung existent und nach den Vorschriften des ErbStG zu erfassen war. Traditionell ist diese Fallkonstellation vom Gesetzgeber angenommen worden, wenn zum Stichtag einkommensteuerverstrickte stille Reserven vorhanden waren, die erbschaftsteuerlich ganz oder zum Teil aufgedeckt werden mußten. Berücksichtigt man, daß die stillen Reserven zu einem späteren Zeitpunkt der ESt unterliegen werden, so wird deutlich, daß eine ungemildert auf den Nennwert der stillen Reserven erhobene ErbSt und die später auf dieselben stillen Reserven anfallende ESt zu einer Doppelbelastung der erbfallbedingten Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führen. Zu solchen Fällen kann es z. B. kommen bei Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs. Eine weitere Fallgruppe zur Überschneidung beider Steuern führender Vorgänge sind vom Erblasser bzw. Schenkenden im Bereich der Einkunftserzielung begrün...

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