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NWB Nr. 50 vom Seite 3963 Fach 3 Seite 9911

Zuwendungen an Unterstützungskassen

I. Konzeptions- und Verwaltungskosten

1. Konzeptionskosten des Trägerunternehmens

Aufwendungen, die einem Trägerunternehmen bei der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse für seine Arbeitnehmer entstehen (z. B. Kosten eines Rechtsgutachtens), stellen Betriebsausgaben dar. Sie sind nach § 4 Abs. 4 EStG in voller Höhe abzuziehen. Entsprechendes gilt, soweit dem Trägerunternehmen Aufwendungen dadurch entstehen, daß von einem bestehenden Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung auf den Durchführungsweg Unterstützungskasse gewechselt werden soll.

2. Konzeptions- und Verwaltungskosten der Unterstützungskasse

a) Trägerunternehmen trägt die bei der Unterstützungskasse anfallenden Kosten

Übernimmt das Trägerunternehmen für die Unterstützungskasse die Verwaltung der Kasse (Geschäftsbesorgung), so sind seine Aufwendungen insoweit in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig (vgl. § 4 Abs. 4 EStG). Verzichtet in diesen Fällen das Trägerunternehmen gegenüber der Kasse auf Erstattung der Kosten, so liegt hierin keine nach § 4d EStG zu beurteilende Zuwendung.

Ersetzt das Trägerunternehmen die bei der Unterstützungskasse anfallenden Kosten, so kann das Trägerunternehmen diese Aufwen...

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