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BFH 11.01.2019 XI R 29/17, StuB 11/2019 S. 449

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Gesundheitszentrums

Werden Leistungen eines Gesundheitszentrums unabhängig von einem medizinisch diagnostizierten Krankheitsbild erbracht, fehlt diesen eine therapeutische Zweckbestimmung, so dass es sich nicht um steuerfreie Krankenhausbehandlungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b UStG) oder ärztliche Heilbehandlungen (Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL) handelt (Bezug: § 4 Nr. 14 Buchst. b Sätze 1, 2 UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL).

Praxishinweise

(1) Nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 1 UStG sind steuerfrei Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 UStG sind die in Satz 1 bezeichneten Leistungen auch steuerfrei, wenn sie von einer privaten Einrichtung z. B. im Rahmen einer Zulassung bzw. eines Vertrags nach dem Sozialgesetz...

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