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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 134/17 EFG 2019 S. 1058 Nr. 13

Gesetze: UStG 2005 § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a; AO § 67a Abs 3 S 1 Nr 1; AO § 65

Abgrenzung von Aufwandsentschädigungen und Vergütungen i.S.d. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO bei Zahlungen an Amateurfußballer

Leitsatz

  1. Bei Zahlungen eines Vereins an Amateursportler ist die in Nr. 32 zu §67a AEAO gewählte 400 €-Grenze eine sachgerechte Vereinfachungsregelung zur Abgrenzung von pauschal geleisteten Aufwandsentschädigungen.

  2. Darüber hinausgehender Aufwand muss für die Einordung als Aufwandsentschädigung im Einzelnen nachgewiesen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1058 Nr. 13
OAAAH-16239

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 25.04.2019 - 11 K 134/17

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