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FG Köln Urteil v. - 4 K 1600/18 EFG 2019 S. 1068 Nr. 13

Gesetze: AO § 37 Abs 2

Abgabenordnung

Rückforderung einer auf ein Anderkonto des Insolvenzverwalters erfolgten ESt-Erstattung für einen Zeitabschnitt nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, Nachtragsverteilung, Treu und Glauben

Leitsatz

1) Für die insolvenzrechtliche Entstehung des Erstattungsanspruchs ist nicht dessen steuerrechtlicher Entstehungszeitpunkt maßgebend, sondern der Zeitpunkt, in dem nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Erstattungsanspruch gelegt worden ist.

2) Zahlungen, die auf einem vom Insolvenzverwalter eingerichteten Anderkonto (offenes Vollrechtstreuhandkonto) eingehen, fallen weder in das Schuldnervermögen noch in die Masse, sondern stehen ausschließlich dem Insolvenzverwalter als Leistungsempfänger zu und können von diesem gemäß § 37 Abs. 2 AO zurückgefordert werden.

3) Der Rückforderungsanspruch des FA ist gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben um den aus der ESt-Erstattung für den Zeitabschnitt nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und im Rahmen der Nachtragsverteilung ausgezahlten Betrag zu mindern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1068 Nr. 13
AAAAH-15746

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FG Köln, Urteil v. 13.02.2019 - 4 K 1600/18

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