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NWB Nr. 38 vom Seite 3013 Fach 3 Seite 9521

Wohneigentumsförderung und Objektverbrauch Anschaffungskosten bei Erbbaurecht

von Arnold Obermeier, Richter am FG, Herrsching

- (BStBl 1995 II S. 374) und v. - IX R 80/92 (BStBl 1995 II S. 537) -

I. Sachverhalte und Problemstellungen

Streitsache IX R 73/92: Der Kl. erwarb 1979 eine Eigentumswohnung in Berlin, für die er erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG, § 15 BerlinFG in Anspruch nahm. Im Jahr 1983 erwarben die Kl. eine im Rahmen eines Erbbaurechts errichtete Eigentumswohnung. Die Klin. nahm für dieses Jahr erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG, § 15 BerlinFG für ihren Miteigentumsanteil an dieser Wohnung in Anspruch. Die Kl. sind seit April 1984 miteinander verheiratet. Sie wurden im Streitjahr 1985 zur ESt zusammenveranlagt.

Problematisch war, ob erhöhte Absetzungen für das gesamte im Jahr 1983 erworbene Objekt oder nur für den Hälfteanteil der Klin. anzuerkennen sind und ob die Anschaffungskosten des bebauten Erbbaurechts auf Grund und Boden und Gebäude aufzuteilen sind. FG und BFH erkannten die erhöhten Absetzungen für das gesamte Objekt an und lehnten eine Aufteilung der Anschaffungskosten ab.

Streitsache IX R 80/92: Der Kl. und seine frühere Ehefrau erwarben im Jahr 1981 das Einfamilienhausgrundstück A-Straße zu Miteigentum zu je 1/2. Sie nahmen dafür erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch. Vom Mai 1982 an lebten sie dauernd getrennt. Im Jahre 1983 wur...

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