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EuGH 14.05.2019 C-55/18, NWB 22/2019 S. 1584

Arbeitszeit | EuGH fordert Erfassungssysteme

Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei ggf. den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten – wie etwa der Größe – bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen. [i]Zur flexiblen Arbeitszeit Seel, NWB 46/2018 S. 3395

Anmerkung:

Der EuGH meint, ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden könne, könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv...

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