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BVerwG 03.04.2019 8 C 4/18, NWB 22/2019 S. 1583

Verbraucherschutz | Verein als qualifizierte Einrichtung

Ein Verein kann nur dann in die Liste der qualifizierten Einrichtungen (§ 4 Abs. 1 und 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG]) eingetragen werden, wenn er Verbraucheraufklärung und -beratung im ausschließlichen Interesse der Verbraucher leistet. Das ist nicht der Fall, wenn die Aufklärung und Beratung dem wirtschaftlichen Interesse des Vereins oder Dritter dient.

Anmerkung:

Der klagende Verein wurde 2002 gegründet. Zu seinen satzungsmäßigen [i]Hellmann, NWB 21/2018 S. 1537Zwecken gehört die Förderung des Verbraucherschutzes durch Verbraucherberatung und -aufklärung auf dem Gebiet der geschlossenen Fonds- und sonstigen Kapitalanlagemodelle. Seine Gründungsmitglieder gehörten mehrheitlich einer entsprechend spezialisierten Anwaltskanzlei an. 2010 beantragte der Verein die Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen. Nach Ansicht des BV...

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