Steuerrecht aktuell 1/2019
1. Aufl. 2019
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E. Europäisches Steuerrecht
I. Rechtsprechung
1. Finale Verluste
„Rs. Bevola“, NWB PAAAG-87352 und , NWB OAAAG-97966 (Rev. BFH: I R 32/18)
(Dr. Lars H. Haverkamp)
Zusammenfassung der Entscheidung
Die A/S-Bevola, eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Dänemark, unterhielt eine Betriebsstätte in Finnland, deren Tätigkeiten sie in 2009 einstellte. Bestehende Verluste waren in der Folge in Finnland nicht länger abzugsfähig. Der in der Folge beantragte Verlustabzug in Dänemark wurde ihr nach dänischem Recht zulässigerweise verwehrt, obgleich der Verlustabzug bei Beendigung einer dänischen Betriebsstätte stets zulässig ist. Das lag daran, dass A/S-Bevola für eine Gruppenbesteuerung verbindlich votiert hatte. Dagegen wandte sich die Gesellschaft unter Berufung auf die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV.
Entscheidungsgründe
In seiner Entscheidung nahm der EuGH eine objektive Vergleichbarkeit von Inlands- und Auslandsbetriebsstätten an. Unter Hinweis auf die Entscheidungen „Timac Agro (v. , C-388/14, BStBl 2016 II S. 362, NWB WAAAF-19164) und Nordea Bank“ (v. - C-48/13 „Rs. Nordea Bank“, BFH/NV 2014 S. 1486, NWB RAAAE-71055) erklärt der EuGH, dass dies wohl nicht für die Berücksichtigung von laufenden Verluste...BStBl 2017 II S. 209