Steuerrecht aktuell 1/2019
1. Aufl. 2019
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B. Körperschaftsteuerrecht
I. Rechtsprechung
1. Verdeckte Gewinnausschüttung & verdeckte Einlage
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Cash Pooling
, BFH/NV 2018 S. 836, NWB EAAAG-86777
(Gustav Liedgens)
Zusammenfassung der Entscheidung
In dem Streitfall des o. g. BFH Urteils nahm die Klägerin (E-GmbH) als Enkelgesellschaft am konzerninternen Cash-Pooling der A-AG teil. Die A-AG hielt sämtliche Anteile an der Klägerin mittelbar über die P-GmbH, deren Anteile vollständig von der von der A-AG gehalten wurden. Für die Verzinsung des Cash-Pool-Guthabens wurden ein Mindest- und ein Höchstzinssatz vereinbart. Schriftliche Vereinbarungen oder Sicherheiten für Forderungen der Klägerin aus dem Cash-Pool wurden nicht getroffen. Sowohl die A-AG als auch die P-GmbH meldeten Insolvenz an, worauf das Cash-Pooling beendet wurde.
Die Klägerin schrieb ihre bestehenden Forderungen an die A-AG ab. Das FA rechnete die Gewinnminderung gem. § 8b Abs. 3 Satz 4 und 5 KStG außerbilanziell hinzu. Nach Auffassung des , NWB PAAAF-66327) war § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG nicht anwendbar, da bei dem sog. „Upstream-Darlehen“ weder die Klägerin als Darlehensgeberin, noch die P-GmbH an der A-AG als Darlehensnehmerin beteiligt ist. Dennoch erkannte das FG Münch...