Steuerrecht aktuell 1/2019
1. Aufl. 2019
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A. Einkommensteuer
I. Rechtsprechung
1. Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten Gewerbesteuer im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG
, BFH/NV 2018 S. 1336, NWB QAAAG-97786
(Michael Pospischil)
Zusammenfassung der Entscheidung
Im Streitjahr 2006 stellte die Klägerin gem. § 5a Abs. 3 EStG einen Antrag auf Anwendung der Gewinnermittlung nach § 5a Abs. 1 EStG mit Wirkung ab dem Beginn des Jahres 2006. In der Bilanz für 2006 wurden keine Ansprüche auf Erstattung von Gewerbesteuer gegen ihre Gesellschafter aufgrund von Sonderbetriebseinnahmen gestellt, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses aufgrund eines ermittelten gewerbesteuerlichen Verlustvortrags aus 2005 von keiner Gewerbesteuerbelastung im Streitjahr ausgegangen wurde.
Das Finanzamt lehnte in 2010 den Antrag auf Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den ab, weil die Klägerin im Jahr 2005 noch keine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausgeübt habe, da bei gewerblich geprägten Personengesellschaften die Steuerpflicht erst mit der Ingangsetzung des Gewerbebetriebs beginne. In der Folge wurde für das Streitjahr 2006 ein positiver Gewerbesteuermessbetrag – u...