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Niedersächsisches Finazgericht  Urteil v. - 11 K 266/16 EFG 2019 S. 1033 Nr. 12

Gesetze: EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst l; UStG 2005 § 12 Abs 1; UStG 2005 § 12 Abs 2; UStG 2005 § 4 Nr 12 Buchst a

Umsatzsteuerfreie Vermietung an Prostituierte

Leitsatz

Die Vermietung von möblierten Zimmern und Wohnungen zum Zwecke der Ausübung der Prostitution und gleichzeitig zum Wohnen ist gem. § 4 Nr. 12 Buchstabe a) UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn nicht weitere Leistungen der Grundstücksüberlassung ein Gepräge geben, das eine umsatzsteuerfreie Vermietung ausschließt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1033 Nr. 12
KÖSDI 2019 S. 21352 Nr. 8
GAAAH-15141

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Niedersächsisches Finazgericht , Urteil v. 07.03.2019 - 11 K 266/16

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