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BFH 27.03.2019 V R 61/17, BBK 11/2019 S. 498

Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Vorsteuerberichtigung bei unternehmerischem Misserfolg

Der EuGH muss entscheiden, ob der Unternehmer die Vorsteuer zu seinen Ungunsten nach § 15a UStG berichtigen muss, wenn es innerhalb des Berichtigungszeitraums infolge eines unternehmerischen Misserfolgs zu einer Verschiebung von den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen zu den umsatzsteuerfreien Umsätzen kommt.

Der [i]BFH ist gegen eine Vorsteuerberichtigung BFH neigt dazu, eine Vorsteuerberichtigung zuungunsten des Unternehmers zu verneinen: Denn es wäre eine willkürliche Unterscheidung, wenn der Umfang des Vorsteuerabzugs im Ergebnis vom unternehmerischen Erfolg abhinge.

Die Klägerin des Urteilsfalls betrieb ein Altenheim und erzielte hieraus umsatzsteuerfreie Umsätze gem. § 4 Nr. 16 UStG. Sie errichtete 2003 eine Cafeteria, die sowohl den Heimbewohnern als auch Gästen zur Verfügung stehen sollte. Dabei ging die Klägerin davon aus, dass die Cafeteria

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