Berufsrecht | Mustervertrag für externe Dienstleister (WPK)
Die WPK hat in der Sammlung
"Formulare/Merkblätter" einen Mustervertrag für externe Dienstleister zur
Verfügung gestellt. Der Vertrag ist als unverbindliches Muster für eine
Vereinbarung zwischen einer WP/vBP-Praxis/ WPG/BPG mit einem externen
Dienstleister für die Mandatsbearbeitung zu verstehen.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Zu den bei der Einbindung externer Dienstleister zu beachtenden Vorkehrungen zur Sicherstellung der beruflichen Verschwiegenheitspflicht siehe im Einzelnen den Praxishinweis der WPK "Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung (§§ 50, 50a WPO)".
Zum sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund wird auf die Informationen auf der dortigen Internetseite verwiesen.
Für einen individuellen Vertrag sollten Sie sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Den Mustervertrag können Sie auf der Homepage der WPK herunterladen.
Quelle: WPK online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
JAAAH-14920