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Übersicht über die Möglichkeiten der Gebäudeabschreibungen
Kaum ein steuerliches Änderungsgesetz ergeht, ohne daß hierin nicht auch die Vorschriften über die Gebäudeabschreibung geändert werden. Als jüngstes Beispiel kann das sog. Grenzpendlergesetz genannt werden, bei dessen Beratung noch im Vermittlungsausschuß die Übergangsfrist für die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5 Nr. 2 EStG verlängert worden ist. Auch in den neuen Einkommensteuerrichtlinien 1993 sind neue Grundsätze zu dieser Thematik enthalten. Der Kreis wird geschlossen durch eine Vielzahl grundlegender BFH-Urteile sowie Verwaltungsanweisungen. Wie zudem die o. a. Aufzählung der Rechtsgrundlagen belegt, ist der Gesamtkomplex der Begünstigungsvorschriften in den letzten Jahren wesentlich erweitert worden und kaum noch zu durchschauen. Im folgenden sollen daher die Abschreibungsmöglichkeiten und deren Anwendungsvoraussetzungen in einer zusammenfassenden Übersicht dargestellt werden.
I. Lineare AfA nach § 7 Abs. 4 EStG
1. Begünstigte Objekte
Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG): Wirtschaftsgebäude sind Gebäude und selbständige Gebäudeteile (vgl. § 7 Abs. 5a EStG und R 13 Abs. 4 EStR 1993), die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Antrag auf Baugenehmigung nach dem gestellt worden ist.
Die lineare AfA b...