Bilanzierung, Investition und Finanzierung
10. Aufl. 2019
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Teil A: Bilanzierung - 2. Formelles Bilanzrecht
2. Formelles Bilanzrecht
Warum teilt man Gesellschaften in Größenklassen ein und welche Konsequenzen hat dies?
Wer muss an einer rechtmäßigen Bilanz in welcher Frist und Form mitwirken?
Was umfassen die Prüfungshandlungen und Testate?
2.1 Größenklassifizierung
Für Einzelunternehmer und reine Personengesellschaften gibt es einen privaten Haftungsdurchgriff. Insofern sind die Anforderungen an Gläubigerschutz, Prüfung und Transparenz relativ gering. Derjenige Kaufmann, der also auch privat für sein Unternehmen einsteht, ist bei der Gliederung, Prüfung und Offenlegung seiner Bilanz und Ergebnisse frei; für derartige Kaufleute gelten gem. § 247 HGB nur Mindestanforderungen.
Anders ist die Situation für Kapitalgesellschaften (z. B. AG oder GmbH) und haftungsbeschränkte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG). Hier haftet nur ein Gesellschaftsvermögen, das formell festgestellt werden muss und offenzulegen ist. Für derartige haftungsbeschränkte Gesellschaften ist also ein formeller Bilanzrahmen geboten. Dabei wird aus Gründen der Vereinfachung und Wesentlichkeit auf die Größe der ...