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IWB 9/2019 S. 361

Tschechien | Pläne zur Einführung eines generellen Reverse-Charge-Verfahrens

Tschechien hat einen Antrag auf die – im vergangenen Jahr von der EU unter bestimmten Voraussetzungen mit der Richtlinie (EU) 2018/2057 übergangsweise zugelassene – Einführung eines generellen Reverse-Charge-Verfahrens gestellt. Demnach soll die Steuer für die Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen im Wert von mehr als 17.500 € auf den Leistungsempfänger übergehen. Sollte der Antrag angenommen werden, wird eine Einführung zum erwartet. Wie in der Richtlinie derzeit vorgesehen, würde diese Maßnahme wohl zum wieder außer Kraft treten.

Martin Diemer

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