Gesetzgebung | Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) hat die Eckpunkte zur Überarbeitung des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes veröffentlicht.
Um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer, also Arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland geschickt werden, zu erreichen, hat die Europäische Union eine Revision der EU-Entsenderichtlinie beschlossen, die die Mitgliedstaaten bis in ihren nationalen Gesetzen umsetzen müssen.
Es besteht also Zeitdruck. Daher hat das BMAS Eckpunkte benannt, wie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Deutschland überarbeitet werden soll. Im Sommer soll auf Basis dieser Eckpunkte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Die Eckpunkte des BMAS zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie sind auf der Homepage des BMAS veröffentlicht.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
ZAAAH-14167