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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 187/18

Gesetze: EStG § 10d

Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen "Nullbescheid" bei Relevanz für die nachfolgende Verlustfeststellung haben - Verfassungsmäßigkeit von § 10d EStG.

Leitsatz

1. Der Steuerpflichtige kann Rechtsschutz gegen eine aus seiner Sicht unzutreffende Ermittlung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte nur durch Anfechtung des Einkommensteuerbescheides und nicht durch Anfechtung des Verlustfeststellungsbescheides erreichen. Eine Beschwer im Sinne von § 350 AO bzw. § 40 Abs. 2 FGO ist daher auch dann gegeben, wenn zwar die Einkommensteuer auf null Euro festgesetzt wurde, der Steuerpflichtige aber den Ansatz der Besteuerungsgrundlagen rügt.

2. Die Beschränkung des Verlustabzugs unter Berücksichtigung des objektiven Nettoprinzips auf "negative Einkünfte" und die Berechnung des Verlustverbrauchs durch Verrechnung der nicht ausgeglichenen Verluste mit einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte ohne vorrangige Berücksichtigung privater Aufwendungen, wie zum Beispiel Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen ist verfassungsmäßig nicht zu beanstanden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 10 Nr. 28
DStRE 2019 S. 1002 Nr. 16
HAAAH-14160

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 26.03.2019 - 4 K 187/18

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