Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Gebäude: Berichtigung
des Vorsteuerabzugs – Flächenschlüssel als Regelmaßstab
der prozentualen Verwendungsverhältnisse
Leitsatz
Für die Aufteilung und Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus der Herstellung und Unterhaltung eines durch Ladenlokale im gewerblich
genutzten Erdgeschoss und umsatzsteuerfrei vermietete Wohnungen in den Obergeschossen gemischt genutzten Gebäudes ist der
Flächenschlüssel zugrunde zu legen, wenn die Unterschiede in Bauart und Ausstattung (Raumhöhe, Heizungsanlage, Fenster, Sanitärausstattung,
Oberböden, sonstige Eingangsleistungen) nicht dazu führen, dass die Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug unter Anwendung
des Umsatzschlüssels zu einem präziseren Ergebnis führt (Nachfolgeentscheidung zum , UR
2016, 545, und zum , BFH/NV 2016, 1654).
Die Feststellungslast für derartige erhebliche Unterschiede liegt bei dem Steuerpflichtigen.
Die zu berücksichtigenden Flächen bestimmen sich ohne Berücksichtigung des Treppenhauses, des Kellers und der Tiefgarage
nach der Wohnfläche der Wohnungen und der Nutzfläche der Ladenlokale.
Fundstelle(n): DStRE 2019 S. 1096 Nr. 17 KÖSDI 2019 S. 21308 Nr. 7 NAAAH-14145
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 20.07.2018 - 1 K 2798/16 U
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