5 vor Kosten- und Leistungsrechnung
6. Aufl. 2019
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II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen
1. Grundsätze der Kostenzurechnung
1.1 Allgemeines
92 [i]Kostenverrechnung: Kostenzuordnung auf KostenträgerDer gesamte Prozess von der Kostenartenrechnung über die Kostenstellenrechnung bis hin zur Kostenträgerrechnung wird als Kostenverrechnung bezeichnet. Dabei soll eine möglichst genaue und zutreffende Zuordnung der angefallenen Kosten auf die Kostenträger vorgenommen werden.
Die Kostenverrechnung kann wie folgt optisch dargestellt werden:
1.2 Prinzipien der Kostenverrechnung
93 [i]Prinzipien der KostenverrechnungDie Verrechnung der Kosten auf die einzelnen Kostenträger kann nach folgenden unterschiedlichen Prinzipien erfolgen:
Verursachungsprinzip
Tragfähigkeitsprinzip
Durchschnittsprinzip
1.2.1 Verursachungsprinzip
94Bei Anwendung des Verursachungsprinzips werden einem Kostenträger nur dann Kosten zugerechnet, wenn sie von diesem tatsächlich verursacht werden. Dieser unmittelbare Zusammenhang zwischen entstandenen Kosten und der Produktion einer Leistungseinheit ist lediglich bei den variablen Kosten nachzuweisen, die fixen Kosten fallen unabhängig von der Leistungserstellung an. Aus diesem Grund ist eine Zurechnung von fixen Kosten nach dem Verursachungsprinzip nicht möglich, es können n...