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IWB Nr. 9 vom Seite 368

Die Umsetzung der ATAD-Richtlinie in Luxemburg

Auswirkungen auf typische Steuergestaltungen

Dr. Patrick Wittenstein

[i]Luxemburg, Loi du 21 décembre 2018, Mémorial A n° 1164 unter http://go.nwb.de/nn9znDie internationale Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung durch multinationale Unternehmensgruppen haben in den vergangenen Jahren hohe Wellen geschlagen. Im Rahmen des BEPS-Projekts wurde auf breiter internationaler Ebene ein Bündel von Maßnahmen verabschiedet, wodurch zukünftig beides eingegrenzt werden soll. Innerhalb der EU wird ein Teil dieser Maßnahmen durch die ATAD 1-Richtlinie umgesetzt. Vorbehaltlich einzelner Ausnahmen waren die Vorgaben der ATAD I-Richtlinie mit Wirkung zum durch die EU-Mitgliedstaaten umzusetzen. Deutschland hat diese Frist verstreichen lassen. Neben einigen anderen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Irland und den Niederlanden, stand Luxemburg in den vergangenen Jahren – u. a. aufgrund der Erkenntnisse aus den sog. Luxembourg Leaks – im Zentrum dieser Diskussion. Luxemburg hat Besserung gelobt und im Juni 2018 einen Gesetzentwurf (projet de loi n° 7318) zur Umsetzung der ATAD 1-Richtlinie vorgelegt und nach geringen Änderungen Ende 2018 umgesetzt (nachfolgend „luxemburgische ATAD-Umsetzung“). Ziel dieses Beitrags ist es, wesentliche Inhalte der luxemburgischen ATAD-Umsetzung zu betrachten, sie mit der vorherigen Rechtslage zu vergleichen und die ...

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