Online-Nachricht - Mittwoch, 08.05.2019

Umsatzsteuer | Vorlage zur Steuerbefreiung von Schwimmunterricht (BFH)

Der BFH hat dem EuGH diverse Fragen zur Steuerbefreiung der Umsätze einer Schwimmschule zur Vorabentscheidung vorgelegt (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Umsätze der Klägerin, einer GbR, die verschiedene Grundlagen- und weiterführende Schwimmkurse für Kinder ("Kaulquappe", "Seepferdchen" und "Goldfisch") durchführt, steuerfrei sind.

In diesem Zusammenhang hat der BFH dem EuGH die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  • Umfasst der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) auch die Erteilung von Schwimmunterricht?

  • Kann sich die Anerkennung einer Einrichtung im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL als Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung wie bei Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit den Aufgaben der Erziehung von Kindern und Jugendlichen, des Schul- und Hochschulunterrichts, der Aus- und Fortbildung sowie der beruflichen Umschulung betraut sind, daraus ergeben, dass es sich bei dem von dieser Einrichtung erteilten Unterricht um die Erlernung einer elementaren Grundfähigkeit (hier: Schwimmen) handelt?

  • Bei Verneinung der zweiten Frage: Setzt die Steuerfreiheit nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL voraus, dass der Steuerpflichtige Einzelunternehmer ist?

Anmerkung:

Die Erforderlichkeit der Vorlage ergibt sich zum einen daraus, dass der EuGH in seinem Urteil v. - C-449/17 "A & G Fahrschul-Akademie" eine einschränkende Auslegung des Unterrichtsbegriffs vorgenommen hat, die seiner bisherigen Rechtsprechung ( "Haderer") nicht zu entnehmen war.

Zum anderen hat der EuGH auf eine Frage des erkennenden Senats, ob die Steuerfreiheit nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL voraussetzt, dass der Steuerpflichtige Einzelunternehmer ist, bisher mangels Entscheidungserheblichkeit nicht geantwortet ().

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB RAAAH-13873