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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 53/18

Gesetze: BDO-KVB § 14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein im Krankenhaus angestellter Chefarzt, der gleichzeitig mit einem hälftigen Versorgungsauftrag an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BDO-KVB grundsätzlich verpflichtet, am allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen.

2. Ein Anspruch auf Befreiung nach § 14 BDO-KVB ergibt sich nicht aus der Verpflichtung, am stationären und ambulanten Bereitschaftsdienst der Klinik teilzunehmen. Der Arzt ist insoweit nicht mit einem Belegarzt, der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätig wird, zu vergleichen.

Fundstelle(n):
ZAAAH-13798

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Nutzungsdauer:
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LSG Bayern, Urteil v. 17.01.2019 - L 12 KA 53/18

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