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NWB Nr. 48 vom Seite 3951 Fach 3 Seite 8411

Neuregelung der Zinsbesteuerung

von Richter am FG Dr. Friedrich E. Harenberg und Steuerberater Dipl.-Kfm. Gisbert Irmer, Gräfelfing

Nach der Entscheidung des (BStBl II S. 654) ist eine verfassungskonforme Neuordnung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen notwendig geworden. Das Gericht forderte, daß Zinseinkünfte spätestens mit Wirkung ab nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich steuerlich gleich zu belasten sind. Die Bundesregierung ist dieser Aufforderung gefolgt und hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vorgelegt, der nach der Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am verabschiedet wurde; das Zinsabschlaggesetz v. ist im BGBl I S. 1853 bekanntgemacht worden. Inzwischen hat bereits der BMF in seinem Schr. v. zu Einzelfragen zur Anwendung des Zinsabschlaggesetzes ab Stellung genommen; diese Erkenntnisse sind in den nachfolgenden Erläuterungen schon berücksichtigt.

I. Die Eckwerte des Zinsabschlaggesetzes im Überblick

Durch das Zinsabschlaggesetz erfolgt keine Änderung der Einkommensteuerpflicht von Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 und 2 EStG. Allerdings wurde der Sparer-Freibetrag (§ 20 Abs. 4 EStG) um das Zehnfache erhöht.

Bei solchen Erträgen, die bisher schon der KapESt unterlagen, verbleibt es beim KapESt-Abzug von 25 v. H.

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