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NWB Nr. 20 vom Seite 1431

Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Dr. Rüdiger Werner

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1458Der Bundestag hat am das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung verabschiedet. Wichtigster Bestandteil der Gesetzesnovelle ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), mit dem die Möglichkeiten zum Schutz von geschäftlichem Know-how erstmals im deutschen Recht umfassend gesetzlich normiert wird.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Ausgangslage

[i]Geschäftsgeheimnisse bislang nur unzureichend geschütztDer Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde im deutschen Recht bislang über Strafvorschriften (§§ 17 ff. UWG) und Schadensersatz- sowie Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche (§§ 823, 826 BGB) gewährleistet. Da ein Schutz von Geschäftsgeheimnissen durch gewerbliche Schutzrechte regelmäßig mit deren Offenlegung verbunden ist, wurde in der Vergangenheit oftmals auf einen Schutz durch gewerbliche Schutzrechte verzichtet.

Gesetzgeberische Maßnahmen

[i]Annäherung an den ImmaterialgüterrechtsschutzDie Gesetzesnovelle schließt diese Schutzlücke und nähert den Schutz von Know-how den klassischen Immaterialgüterrechten an. Zugleich werden die Anforderungen an den Schutz von Geschäftsgeheimnissen erhöht, da es nicht mehr nur auf einen subjektiven Geheimhaltungswillen, ...

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