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NWB Nr. 20 vom Seite 1458

Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Gesetzlicher Schutz in Abhängigkeit zu angemessenen unternehmensinternen Schutzmaßnahmen

Dr. Rüdiger Werner

Der Bundestag hat am den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (BT-Drucks. 19/4724) mehrheitlich in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/8300) zugestimmt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am beschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss (vgl. Art. 77 Abs. 2 GG) anzurufen, so dass das Gesetz in Kürze in Kraft treten kann. Wichtigster Bestandteil der Gesetzesnovelle ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), mit dem der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zum ersten Mal im deutschen Recht eine umfassende gesetzliche Normierung erfährt. Die Möglichkeiten, geschäftliches Know-how zu schützen, werden dadurch erheblich ausgeweitet. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des neuen GeschGehG und seine eventuellen Konsequenzen für die Praxis.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Bestehende Schutzlücke schließen – Umsetzung von EU-Vorgaben

[i]Geschäftsgeheimnisse unterfallen nicht immer dem Schutz von Spezialgesetzen Der Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und die Möglichkeit ihrer Verwertung st...

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