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Einkommensteuer | Veräußerungskosten als Betriebsausgaben (BFH)
Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 EStG sind Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG, die durch den Veräußerungsvorgang veranlasst sind. § 4 Abs. 5b EStG steht dem Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nur bei dem Schuldner der Gewerbesteuer entgegen, nicht auch bei demjenigen, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuerbelastung verpflichtet (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Ende 2011 gegründete GmbH & Co. KG. Persönlich haftende, nicht am Kapital beteiligte Gesellschafterin war eine GmbH (Komplementär-GmbH), Kommanditisten waren zu gleichen Teilen A und B. Beide waren zugleich am Stammkapital der Komplementär-GmbH je zur Hälfte beteiligt.
A und B waren ferner zu je 50 % an der 1995 gegründeten D-GmbH beteiligt. Mit notariell beu...