Online-Nachricht - Dienstag, 30.04.2019

Sozialrecht | Rentenerhöhung im Juli (Bundesregierung)

Zum 1. Juli steigen die Renten in Ostdeutschland um 3,91 Prozent, in Westdeutschland um 3,18 Prozent. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Das Bundeskabinett führt hierzu weiter aus:

  • In diesem Jahr greift für die neuen Bundesländer zum zweiten Mal die 2017 gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird so angepasst, dass er mindestens die gesetzlich festgelegte Angleichungsstufe von 96,5 Prozent des Westwerts erreicht.

  • Die Gründe für die Erhöhung sind die weiterhin gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und steigende Löhne. Die Löhne sind 2018 im Westen im Vergleich zu 2017 um 2,39 Prozent gestiegen. Im Osten waren es 2,99 Prozent.

  • Auch für Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Der allgemeine Rentenwert (West) für im Ruhestand befindliche Landwirtinnen und Landwirte beträgt ab 15,26 Euro beziehungsweise 14,70 Euro (Ost).

  • Gleichzeitig ändern sich auch die Leistungen für Versorgungsberechtigte wie Kriegs- und Wehrdienstopfer sowie Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten. Die Versorgungsbezüge erhöhen sich zum um 3,18 Prozent.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (Ls)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-13302