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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1734/17 EFG 2019 S. 901 Nr. 11

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 Nr. 3a; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Ausgleichszahlungen bei vorzeitiger Beendigung einer Zinsswap-Vereinbarung als Werbungskosten bei Vermietung

Leitsatz

Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Beendigung einer Zinsswapvereinbarung können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten zum Abzug gebracht werden, wenn auch das zugrundeliegende Immobiliendarlehen zwecks Umschuldung vorzeitig beendet wird.

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1045 Nr. 19
DB 2019 S. 15 Nr. 18
DStR 2019 S. 8 Nr. 30
DStRE 2019 S. 1060 Nr. 17
EFG 2019 S. 901 Nr. 11
KÖSDI 2019 S. 21304 Nr. 7
StB 2019 S. 162 Nr. 6
KAAAH-13203

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.04.2019 - 4 K 1734/17

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