Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
1. Aufl. 2019
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D. Kennzeichen
I. Einordnung und Systematik
Relevante Vorschriften
EU-Amtshilferichtlinie (2011/16/EU)
Art. 2
(1) Diese Richtlinie gilt für Steuern aller Art, die von einem oder für einen Mitgliedstaat bzw. von oder für gebiets- oder verwaltungsmäßige Gliederungseinheiten eines Mitgliedstaats, einschließlich der lokalen Behörden, erhoben werden.
DAC6-Amtshilferichtlinie (2011/16/EU idF. (EU) 2018/822)
Art. 3
Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck:
„grenzüberschreitende Gestaltungen“ eine Gestaltung, die entweder mehr als einen Mitgliedstaat oder einen Mitgliedstaat und ein Drittland betrifft, […]
„meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltung“ jede grenzüberschreitende Gestaltung, die mindestens eines der in Anhang IV aufgeführten Kennzeichen aufweist;
„Kennzeichen“ ein Merkmal oder eine Eigenschaft einer grenzüberschreitenden Gestaltung gemäß Anhang IV, das bzw. die auf ein potenzielles Risiko der Steuervermeidung hindeutet;
Art. 8ab
(1) Jeder Mitgliedstaat ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die Intermediäre zur Vorlage der ihnen bekannten, in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindlichen Informationen über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen bei...