NWB Nr. 18 vom Seite 1265

Ein für Steuerberater „vermintes Terrain“

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Die Künstlersozialabgabe

Nahezu jedes Unternehmen in Deutschland ist davon betroffen. Denn auch sog. Eigenwerber, also Unternehmen, die „für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen“, unterliegen der Abgabepflicht. Die Grenze der „Nicht-nur-gelegentlichen-Aufträge“ ist schnell erreicht, nach Ansicht des Bundessozialgerichts genügen bereits ein bis zwei Aufträge pro Jahr. Und mit der Verschärfung der Betriebsprüfungen durch das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz sowie anvisierten 400.000 Betriebsprüfungen pro Jahr hat das Thema seit 2015 erheblich an Bedeutung gewonnen. Für Steuerberater ein wichtiges, aber aus haftungsrechtlicher Sicht auch hoch brisantes Beratungsfeld. Denn während die gerichtliche Vertretungsbefugnis von Steuerberatern vor dem Sozialgericht oder Landessozialgericht im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger eindeutig geregelt ist, fehlt es für das Auftreten gegenüber der Künstlersozialkasse an einer klaren Rechtslage. Sperling zeigt auf auf, welche Tätigkeiten des Steuerberaters in diesem durchaus „verminten Terrain“ erlaubt bzw. gegebenenfalls nicht erlaubt sind.

Ein ebenfalls nicht ganz einfaches steuerliches Beratungsfeld stellt nach der Rechtsprechungsänderung des BFH zum Ausfall eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen die Bestimmung der nachträglichen Anschaffungskosten bei einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Privatvermögen dar. Bisher gewährte Finanzierungshilfen müssen überprüft werden, inwieweit die alte Rechtslage noch zur Anwendung kommt. Bei zukünftig zu gewährenden Finanzierungshilfen ist zu prüfen, ob sie bei großen Ausfallrisiken als Eigenkapital gewährt werden. Leider hilft hier das nur bedingt weiter. Beantwortet es im Wesentlichen nur die in der Literatur bislang kontrovers diskutierte Frage der zeitlichen Anwendung der Vertrauensschutzregelung. Zur Bedeutung der neuen Rechtsprechung für Finanzplandarlehen oder Finanzplanbürgschaften hingegen schweigt das Schreiben. Deutschländer erläutert auf , wie in dieser für die Gestaltungsberatung misslichen Situation Beratungsfehler vermieden werden können.

Nutzt ein Apotheker ein modernes PC-Kassensystem und hat in diesem Zusammenhang sämtliche Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufgezeichnet und langfristig gespeichert, hat er dem Betriebsprüfer diese vollständigen Kasseneinzeldaten zur Prüfung vorzulegen. Was aber, wenn diese Daten mit Informationen verquickt sind, die dem Berufsgeheimnis unterliegen? Könnte der Apotheker sich dann auf sein Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrecht berufen? Dieser Frage geht Pieske-Kontny auf nach.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2019 Seite 1265
NWB ZAAAH-12923